AGB

A            Anwendungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Find A Tour Guide und jedem Unternehmen oder jeder natürlichen Person, das bzw. Find A Tour Guide einen Auftrag über die Vermittlung eines gewünschten Reiseleiters/Dolmetschers oder die Schaltung einer Anzeige erteilt sowie auf alle hiermit in Zusammenhang stehenden Angaben, unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgen.

(2) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

(3) Die Geschäftstätigkeit von Find A Tour Guide besteht in der Vermittlung von Reiseleiter/Dolmetscher für Auftraggeber.

 

B             Die Vermittlung von Reiseleitern und Dolmetschern


§ 1.        Vertragsverhältnis

(1) Jedes Unternehmen und jede Privatperson kann bei Find A Tour Guide um Personal anfragen. Find A Tour Guide sich anschließend um geeignete Arbeitskräfte bemühen und dem Auftraggeber Bewerber vorschlagen. Find A Tour Guide wird hierzu die relevanten Kontaktdaten der Arbeitskraft bzw. des Bewerbers an den Auftraggeber übermitteln.

(2) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Find A Tour Guide lediglich Arbeitskräfte vermittelt und die vermittelten Personen weder Angestellte noch freie Mitarbeiter von Find A Tour Guide sind. Eine Überprüfung der Unterlagen, die die Arbeitskräfte Find A Tour zur Verfügung stellen, erfolgt durch Find A Tour Guide nicht. Diese Überprüfung ist letztendlich Sache des Auftraggebers. Eine vertragliche Vereinbarung kommt ausschließlich zwischen dem Reiseleiter/Dolmetscher und dem Auftraggeber zustande.

(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Auswahl nach eigenem Ermessen von Find A Tour Guide erfolgt. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der Reiseleiter/Dolmetscher anhand desr Bewerberpools von Find A Tour Guide.

(4) Find A Tour Guide trägt keine Kosten und/oder Auslagen der Bewerber, wie z.B. Fahrtkosten oder Mahlzeiten usw.


§ 2.        Haftung

(1) Find A Tour Guide haftet nicht für solche Umstände, die in der Person des Auftraggebers oder eines Bewerbers begründet sind. Find A Tour Guide übernimmt keine Haftung für die vermittelte Arbeitskraft und eine damit im Zusammenhang stehende Qualität und Güte sowie einen Ausfall der Arbeitsleistung. Dies gilt insbesondere für mangelhafte Arbeitsleistung auch aufgrund mangelnder Qualifikation, einen evtl. Arbeitsausfall bei Krankheit oder einem Nichterscheinen aus anderen Gründen. Kommt ein Arbeitsverhältnis, für das Find A Tour Guide einen Vermittlungsauftrag vom Auftraggeber erhalten hat, nicht zustande, übernimmt Find A Tour Guide keine Haftung.

(2) Find A Tour Guide haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben. Die Überprüfung der von den Bewerbern oder Dritten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.

(3) Die Haftung von Find A Tour Guide, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von Find A Tour Guide vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für normale und leichte Fahrlässigkeit haftet Find A Tour Guide nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). In allen Fällen beläuft sich die maximale Haftungsgrenze für Find A Tour Guide auf die Höhe der angefallenen Vermittlungsprovision.

(4) Der Auftraggeber stellt Find A Tour Guide von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Leistungserbringung frei.

 

§ 3.        Vermittlungsprovision

1. Die Anmeldung und die Mitgliedschaft bei Find A Tour Guide ist kostenlos. Ebenso erhebt Find A Tour Guide keine Gebühren für das Einstellen von Diensten, für Anfragen und die Annahme von Anfragen / Zusagen.

2. Für die Vermittlung der Kontaktdaten eines Reiseleiters oder Dolmetschers an dem Kunden verlangt Find A Tour Guide eine Vermittlungsprovision von dem Kunden in Höhe von 100,- Euro.

§ 4.       Vertraulichkeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Adressen, die er von Find A Tour Guide zur Kontaktaufnahme bzw. zur Kontaktaufnahme erhalten hat, nicht weiterzugeben und oder in der Folge für weitere eigene Zwecke zu verwenden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der Angebote ein Arbeitsvertrag zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet Schadenersatz in voller Höhe der Provision an die Vermittlungsagentur zu bezahlen. Dies gilt auch bei wiederholtem Aufenthalt bei demselben, oder verschiedenen von der Vermittlungsagentur mitgeteilten Arbeitgeber. In derartigen Fällen ist erneut eine Provision wie bei ordentlicher Vermittlung der Vermittlungsagentur zu entrichten.